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Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege zählen Leistungen, die der behandelnde Haus- oder Facharzt mit einer „Verordnung häuslichen Krankenpflege“ anordnet. Mit der Durchführung kann der Patient eine Diakoniestation beauftragen. Diese reicht die Verordnung des Arztes zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. Leistungen in der Behandlungspflege werden in der Regel von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert. Jeder Patient (auch nicht Pflegebedürftige) hat einen Anspruch darauf, wenn der Arzt es anordnet und keine andere Person im Haushalt diese Hilfen erbringen kann.

Beispiele für Behandlungspflegeleistungen sind:

  • Injektionen
  • Blutdruckmessen
  • Blutzuckermessung
  • Verbände bei Wunden
  • Versorgung eines Druckgeschwüres (Dekubitus)
  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Einlauf / Klistier
  • Versorgung eines suprapubischen Katheter
  • Stomabehandlung
  • Wechseln und Pflege der Trachealkanüle
  • Kompressionsverbände
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung eines Angehörigen oder anderer Person bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit